Umweltmanagementsystem für Kompostanlagen
Archivmeldung Austrian Standards
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Die ON-Regel ONR 192207, die am 15. Jänner 2011 publiziert wurde, hat zum Ziel, auf einer Kompostanlage die Erstellung der Umweltpolitik und die Erreichung der Umweltziele entsprechend der EMAS-Verordnung zu unterstützen und einen Rahmen für die Umsetzung in der Praxis zu geben.
Wien (AS prm, 2011-02-16)
Der verantwortungsvolle Umgang mit den natürlichen Ressourcen, mit Mensch und Umwelt, die Erhöhung der Rechtssicherheit und die verbesserte Betriebsorganisation bilden die Kernpunkte eines Umweltmanagementsystems.
Für die Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems stehen die weltweit gültige Norm ISO 14001 oder die EMAS-Verordnung zur Verfügung, die Anwendung dieser Systeme ist bereits vielfach erprobt.
Die ON-Regel ONR 192207 hat die Integration eines Umweltmanagementsystems (UMS) in ein Qualitätssicherungssystem (QSS) für Kompostanlagen zum Inhalt. Betriebe, die sich einer Qualitätssicherungs-Organisation (QSO) nach ÖNORM S 2206-2 anschließen, sind verpflichtet, ihre Betriebsabläufe transparent darzustellen. Damit legen sie dar, dass sie dem Stand der Technik entsprechend arbeiten und die Verpflichtungen des QSS erfüllen.
ONR 192207 beschreibt erforderliche Ergänzungen, um ein Umweltmanagementsystem für Kompostanlagen aufbauen zu können. Die Anforderungen der ÖNORM EN ISO 14001 und der Verordnung Nr. 1221/2009/EG wurden berücksichtigt. Der Aufbau eines Umweltmanagementsystems für Kompostanlagen erfolgt auf Grundlage der ÖNORM EN ISO 14001 bzw. der EMAS-Verordnung (EMAS III). Zur einheitlichen Gestaltung des UMS werden die Begriffe gemäß EMAS-Verordnung (siehe Anhang A) verwendet.
Die wesentlichen Punkte, die beim Aufbau eines Umweltmanagementsystems zu beachten sind, sind weiters Umweltpolitik; Erweiterung der Erstprüfung zu einer ersten Umweltprüfung; Rechtskonformität inkl. Bescheide und Auflagen samt Meldepflichten; Umweltziele und -programme; Ressourcen; Verantwortlichkeiten und Befugnisse; Fähigkeiten, Schulung und Bewusstsein; Kommunikation; Dokumentation und Lenkung der Dokumente; Aufzeichnungen; Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr sowie Überwachung und Messung.
Die Behandlung von Mängeln und die Umwelterklärung sind ebenfalls Bestandteil der ONR. In den ergänzenden informativen Anhängen sind Begriffsbestimmung der EMAS-Verordnung, Vorschläge für Umweltziele und -programme, ein Schulungsplan, Dokument- und Aufzeichnungsvorlagen sowie ein beispielhaftes Rechtsregister angeführt.
Bibliographie
ONR 192207 „Umweltmanagementsystem für Kompostanlagen“
Normative Verweisungen
Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). Rechtsvorschriften sind immer in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
ÖNORM EN ISO 14001 „Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung“ (ISO 14001:2004 + Cor.1:2009) (konsolidierte Fassung)
ÖNORM S 2206-2 „Anforderungen an ein Qualitätssicherungssystem für Komposte – Teil 2: Qualitätssicherungsorganisation - Aufgaben und Anforderungen“ 1221/2009/EG – L 342/1, Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (EMAS Verordnung)
ONR 192206 „Umsetzung der Qualitätssicherung auf Kompostanlagen“

