Schwimmen im Naturparadies

Archivmeldung des Austrian Standards Institute
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Mit ÖNORM L 1126 steht in Österreich europaweit erstmals ein Regelwerk für Biotope bereit, das das Ökosystem für Gemeinden und Hotels interessant macht.

Wien (AS prm, 2009-04-03)

Ein Sprung in den Badeteich garantiert: Kein Chlor belastet die Augen, Wasserpflanzen, -tiere und sanfte Technik sorgen für die Wasserqualität. Diesen Naturtraum haben sich Private in ihrem Garten bereits erfüllt.

Schwimmteich, Biotop oder Kleinbadeteich? Alle drei Bezeichnungen meinen ein und dasselbe: ein möglichst natürliches Gewässer zum Baden. Möglichst natürlich heißt: Bagger heben eine Grube aus. Mit einer Kunststofffolie abgedichtet, wird der Teich mit Wasser und Lebewesen gefüllt.

Rund ein Drittel der Wasserfläche ist der sogenannte Regenerationsbereich, in dem Wasserpflanzen und Tiere in ihrer natürlichen Umgebung leben. Im Rest kann gebadet und geschwommen werden.

Schwimmteich
Credit: www.swimming-teich.com

Schwimmteiche in Mode

Seit 1985 wurden in Österreich mehr als 20.000 private Schwimmteiche und über 300 öffentliche Kleinbadeteiche errichtet. "Das Problem war die gesicherte Qualität", sagt Regierungsrat Ing. Peter Langeder.

Der Leiter des zuständigen Normungsausschusses sieht im Entwurf der ÖNORM L 1126 vor allem einen Nutzen für halböffentliche Betreiber.

"Hotelbesitzer, Vereine und Gemeinden können mit Hilfe dieser Norm die Qualität des Badeteichs sichern."

Kontrollierte Natur

Qualität für ein Natursystem ist eine diffizile Sache. Das Ökosystem muss nicht nur installiert, sondern auch aufrechterhalten werden. Algenplagen oder Überschreitung von Wasserqualitätsmerkmalen müssen auch in diesen Kleinbadeteichen gelöst werden.

In diesem einzigartigen Regelwerk ist nun erstmals für Planung, Bau und Erhaltung ein Rahmen geschaffen worden.

Schwimmteich
Credit: AS+, P.Jonas

Wichtige Grundbegriffe und Details

Die Norm erklärt Begriffe von Biologie bis zu Pflanzen, sowie Bauweise und Technik von Kleinbadeteichen. Wie ein Schwimmteich grundsätzlich funktioniert, wurde von Experten ausformuliert. Sei es das Zusammenspiel von Zooplankten, Unterwasserpflanzen und Schwimmpflanzen oder aber die Technik.

Ein Kleinbadeteich kann, muss aber nicht technisch ausgestattet sein. Von der Wahl der Filter bis zu den Umwälzmengen und Pumpen gibt die Norm Richtwerte und Empfehlungen.

Was tun mit alten Schwimmteichen?

Die Kleinbadeteichnorm setzt die Qualitätsstandards hoch an. Manch alter Teich entspricht der Norm nicht ganz. Sei es, dass die Regenerationszone zu klein ist, sei es, dass die Wassertiefe nicht ausreicht oder das Drumherum unpassend ist. Solche Teiche sollen und können saniert werden.

Wie, das erklärt die Norm. Überprüfung und Sanierung sind ebenfalls abgehandelt.

Wer nutzt den Teich?

Unter Kleinbadeteiche fallen Gewässer bis zu 15.000 Quadratmetern Wasseroberfläche. Das ist die Größe von zwei Fußballplätzen. Für kleinere - also auch private Schwimmteiche - gilt sie genauso.

Der größte Unterschied liegt jedoch nicht in der Größe, sondern in der Frage: Wer nutzt den Teich? Wird ein Badeteich öffentlich genutzt, muss er dem Bäderhygienegesetz und der Bäderhygieneverordnung entsprechen.

ÖNORM L 1126 ist für diese Verbindung geschaffen worden. Damit Hotels ihren Gästen gesicherte Qualität bieten können oder Wohnsiedlungen sich lange an ihrem Teich freuen.

Erfahrungen aus 20 Jahren

In die Norm fließen Erfahrungen aus 20 Jahren ein. Seit 1998 regelte ÖNORM M 6235 die Planung und Sanierung von Kleinbadeteichen. In den Entwurf der ÖNORM L 1126, der ab Juni 2009 vorliegt, sind die Erfahrungen von Limnologen, Zoologen, Planern und Sachverständigen eingearbeitet.

Mit der endgültigen Norm ist bis Jahresende zu rechnen. Ist sie herausgegeben, dann ist der Sprung ins kühle, naturnahe Nass ein Rundum-Genuss.

-P.K.


Bibliographie

ÖNORM L 1126 NEU ab 1.1.2010
Kleinbadeteiche - Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb, Sanierung und Überwachung

ÖNORM M 6230 Badegewässer
Teil 1 ... - Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit
Teil 2 ... - Richtlinien für die Entnahme von Proben aus natürlichen und künstlichen Gewässern für mikrobiologische Untersuchungen zur Feststellung der Badeeignung
Teil 3 ... - Neuanlage, Pflege und Sanierung von künstlichen Badegewässern

Richtlinie für die ökologische Untersuchung und Bewertung
ÖNORM M 6231: ... von stehenden Gewässern
ÖNORM M 6232: ... von Fließgewässern

Beim Bau von öffentlichen Kleinbadeteichen sind grundsätzlich das Bäderhygienegesetz sowie die Bäderhygieneverordnung einzuhalten.