Neues zu Altlasten
Archivmeldung des Austrian Standards Institute
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Aktualisierte Normen zum Thema Altlasten - Benennungen und Definitionen sowie der Umgang hinsichtlich Beurteilung und Sanierung von vorgenutzten Liegenschaften.
Wien (AS prm, 2009-05-19)
Altlasten können (immer noch) ein Risiko für Umwelt und Menschen darstellen. Um objektiv festzustellen, ob tatsächlich Gefahren vorhanden sind, ist eine genau geregelte Vorgehensweise erforderlich, ebenso wie bei einer allfälligen nachfolgenden Sanierung. Die Grundlagen dafür liefert die soeben in Neuausgabe erschienene ÖNORM S 2085.
Sie beschreibt den allgemeinen Ablauf bei der Erkundung, Beurteilung und Sanierung von Altablagerungen und Altstandorten. Der Ablauf gliedert sich allgemein in folgende Schritte: Erhebung von Informationen, Durchführung von Untersuchungen, Beurteilung von Untersuchungsergebnissen auf eine mögliche Umweltgefährdung und schließlich – so erforderlich – die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen.
Für die Beurteilung des Umweltzustands von vorgenutzten Flächen, wie ehemaligen Industriestandorten, liegt seit 1. April 2009 die neue ÖNORM S 2093 vor (vgl. auch CONNEX 166 vom Dezember 2008, Seite 2). Ziel dieser Norm ist es, Potentiale und Defizite von Grundstücken aufgrund des Umweltzustands nachvollziehbar aufzuzeigen und plausible Voraussetzungen für die Planung von Nachnutzungen sowie die Kostenermittlung zu schaffen. Sie trägt damit auch zur Wiedereingliederung von industriellen, gewerblichen und innerstädtischen Brachflächen in den Wirtschaftskreislauf bei. Im Sinn einer nachhaltigen Entwicklung können damit ökonomische und ökologische Vorteile (z. B. Nutzung bestehender Infrastruktur, Reduktion des Flächenverbrauchs, Sicherung oder Beseitigung von Kontaminationen) erzielt werden.
Neu geregelt sind seit April 2009 auch die grundlegenden Benennungen und Definitionen für die Erkundung, Beurteilung und Sanierung von Altablagerungen und Altstandorten. Sie finden sich in der Neuausgabe der ÖNORM S 2086. „Altlasten“ werden darin definiert als „Altablagerung oder Altstandort, die/der nach den Ergebnissen einer Gefährdungsabschätzung eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt darstellt“.
Bibliographie
ÖNORM S 2085 Altlasten – Vorgehensweise bei der Erkundung, Beurteilung und Sanierung von Altablagerungen und Altstandorten
ÖNORM S 2086 ... – Benennungen und Definitionen
ÖNORM S 2093 Erfassung und Beurteilung des Umweltzustandes von vorgenutzten Flächen bei der Liegenschaftsbewertung

