Badespaß ohne Verletzungen
Archivmeldung Austrian Standards
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Teil 2 der ÖNORM EN 1069 enthält Anweisungen für die Benutzung, den Betrieb und die Wartung von Wasserrutschen.
Wien (AS prm, 2011-02-17)
Sommer wie Winter gehört Baden zu den beliebten Freizeitvergnügungen. Für Kinder wird es meist dann besonders interessant, wenn sie über eine Rutsche ins Wasser gelangen können. Daher bieten immer mehr Bäder immer spektakulärer konstruierte Wasserrutschen („Erlebnisrutschen“) an, um das junge Publikum anzulocken.
Damit wächst auch die Zahl oft schwerwiegender Verletzungen, die bei entsprechender Kenntnis und Überwachung vermieden werden könnten. Daher regelt nun Teil 2 der ÖNORM EN 1069 Anweisungen für die Benutzung, den Betrieb und die Wartung von Wasserrutschen sowie für deren Dokumentation und Abnahmeprüfung.
Eine der Hauptgefahren bei der Benützung von Rutschen ist der Zusammenprall von Personen. Zu geringe Abstände zwischen den Rutschenden sowie ein unbeabsichtigtes Stoppen des Rutschvorgangs müssen daher durch eine Abstandskontrolle beim Start (Drehkreuz, Lichtzeichen etc.) sowie eine permanente Überwachung durch Aufsichtspersonal sichergestellt werden. Zusätzliche Sicherheit können etwa Kameras und Monitore für den Benutzer und die Aufsichtskräfte gewährleisten, die einen Überblick über den Eintauchbereich geben.
Die Norm umfasst auch Sicherheitszeichen und Hinweisschilder, um über den Schwierigkeitsgrad und eine risikofreie Benutzung in eindeutiger Form zu informieren. Dabei unterscheidet man zwischen der zumindest erforderlichen Kennzeichnung und einer weitergehenden Information. Für Notfälle muss der Betreiber Richtlinien erstellen, Vorfälle müssen dokumentiert, überwacht und regelmäßig analysiert werden.
Neben der täglichen Sichtprüfung auf eindeutige Gefährdungen sind entsprechend den Herstellervorschriften regelmäßige Inspektionen sowie jährliche Sachverständigenprüfungen durchzuführen.
Die Norm macht deutlich, dass sich öffentliche Wasserrutschen nicht ohne entsprechenden Aufwand sicher betreiben lassen. Die Vermeidung schwerer Verletzungen sollte aber unbedingt Vorrang haben.
Bibliographie
ÖNORM EN 1069-2 Wasserrutschen - Teil 2: Hinweise

