Vielseitige Laser

Archivmeldung des Austrian Standards Institute
Bitte beachten Sie, dass Normen, Inhalte oder Links möglicherweise nicht mehr aktuell sind. Im Zweifelsfall oder bei Fragen wenden Sie sich an die Pressestelle.

Zwei neue Normen unterstützten Organisationen mit Laser-Einrichtungen.

Wien (AS prm, 2011-11-23)

Der Laser hat nicht nur in der Technik eine herausragende Stellung erlangt, er wird dank seiner Vielfalt auch bei künstlerischen Vorführungen gerne verwendet.

Wo auch immer Laser zum Einsatz kommen, gilt es eine Reihe von Vorkehrungen zu treffen, um Sicherheit für alle Beteiligten sicherzustellen.

Laser
Credit: Albrecht E. Arnold / pixelio.de

Dafür ist zumeist ein eigener Laserschutzbeauftragter verantwortlich. Was genau seine Aufgaben und Zuständigkeiten umfasst ist Thema der zweiteiligen ÖNORM S 1100, deren Teil 1 nun vorliegt.

Dieses Dokument unterstützt Organisationen, in denen Lasereinrichtungen zum Einsatz kommen, durch Vorgabe einer Organisationsstruktur für die Umsetzung und Aufrechterhaltung wirksamer Überwachungsverfahren, wie sie beispielsweise in der ÖVE/ÖNORM EN 60825-1 festgelegt sind.

Weiters ist sicherzustellen, dass Personen, die Laser-Einrichtungen verwenden, überprüfen oder für die Lasersicherheit verantwortlich sind, das notwendige Wissen, Verständnis und die Möglichkeit haben, ihre Arbeit auszuüben, ohne sich selbst oder andere einem unnötigen Gesundheitsrisiko auszusetzen.

ÖNORM S 1100 legt dazu im Teil 1 die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers hinsichtlich Lasersicherheit fest, definiert ein System von Sicherheitsmaßnahmen, um die Anforderungen von Organisationen, die Laser-Einrichtungen verwenden, zu erfüllen und definiert die Mindestanforderungen an die Qualifikation.

Teil 2 regelt die Ausbildung zum geprüften Laserschutzbeauftragten. Dies qualifiziert dazu, Gefährdungen durch Laser bei bestimmten Anwendungen abzuschätzen und zu lenken sowie die Verantwortung für die Schutzmaßnahmen zu tragen. Die Sicherheit von Lasern, die bei Aufführungen oder Shows zum Einsatz kommen, ist ergänzend dazu Thema der Neuausgabe der ÖNORM S 1105.

Hier werden im Besonderen Strahlenschutz und Schutzmaßnahmen bei der Vorführung geregelt. Wesentliche Neuerungen sind die Festlegungen für die Sicherheitsabschaltung.


Bibliographie

ÖNORM S 1100 Laserschutzbeauftragter
Teil 1: Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
Teil 2: Anforderungen an die Ausbildung

ÖNORM S 1105 Laser – Strahlenschutztechnische Anforderungen bei der Erzeugung von Lichteffekten mittels Laserstrahlung vor Publikum oder bei der Vorführung von Laser-Einrichtungen