Vorgeschichte

1993 wurden mit der Novelle des Krankenanstaltengesetzes alle Spitäler Österreichs verpflichtet, eine Qualitätssicherung einzuführen.

1997 folgte die Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, in dem § 14 genau beschreibt, welche Aufgaben der "Eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich" von diplomierten Pflegepersonen umfasst.

Mag. Alfred Dorfmeister
, Leiter der Abteilung "Höhere Fortbildung in der Pflege" an der NÖ Landesakademie, berichtet von den Anfängen dieser Normungsarbeiten: "Wir bemühen uns seit nunmehr 40 Jahren, höhere Fortbildung in der Pflege in Österreich zu etablieren und zu verbessern, haben uns als Innovator und Impulsgeber gezeigt und neue Bildungsprogramme entwickelt.

Mitte der 1990er Jahre war es mit einem Mal dringend notwendig, den Ausbildnern und in weiterer Folge den Absolventen der Lehrgänge und späteren Pflegemanagern das Rüstzeug in die Hand zu geben, um den Gesetzesauftrag erfüllen zu können. Es ergab sich ein Kontakt mit dem Normungsinstitut, und in weiterer Folge wurde die ON-AG 250 'Qualitätsmanagement in der Pflege' ins Leben gerufen.

Als wir damals mit den ersten Normungsarbeiten zur Festlegung von Kriterien begannen, wurden die Ergebnisse vorerst in ON-Regeln zusammengefasst. ON-Regeln sind rasch verfügbare normative Dokumente, die in ihrem Entwicklungsprozess nicht alle Anforderungen wie eine 'klassische' Norm erfüllen müssen.

Wir blicken mittlerweile auf zwölf Jahre einer intensiven Beschäftigung mit dem Thema Qualitätsmanagement in der Pflege zurück, konnten etliche Erfahrungen in der Praxis sammeln und auswerten. Die Inhalte sind nun so weit ausgereift, dass als weiterer logischer Schritt die Veröffentlichung als ÖNORM folgt."

Die gesellschaftliche Herausforderung durch die demographische Entwicklung wird weitere Reformen der Gesundheits- und Langzeitpflege-Systeme mit sich bringen. Mit der Auseinandersetzung auf Normungsebene mit diesem zukunftsweisenden und unumgänglichen Thema war und ist Austrian Standards Institute europaweit federführend.