Die Grundlagen

Die Maschinenrichtlinie 2006/45/EG

Die Maschinenrichtline (bisher Richtlinie 98/37/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen) regelt ein einheitliches Schutzniveau für Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

Die Maschinenrichtlinie hat  - wie alle Richtlinien, die auf Grundlage des EG-Vertrags erlassen werden - keine unmittelbare Wirkung. Sie muss in nationales Recht transformiert werden. In Österreich geschieht dies durch die Maschinensicherheits-Verordnung.

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Amtsblatt der Europäischen Union vom 9.6.2006

RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)

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Entsprechungstabelle siehe Anhang XII auf Seite 56