Wesentliche Änderungen

Die Maschinenrichtlinie 2006/45/EG

Mit der neuen Maschinenrichtlinie wurden einige wesentliche Änderungen durchgeführt, die nachstehend aufgelistet sind:

  • neue klarere Strukturierung,

  • neuer und erweiterter Anwendungsbereich,

  • klarere Abgrenzung des Anwendungsbereichs zu anderen Einzelrichtlinien, z.B. Aufzugsrichtlinie, die übrigens mit Erscheinen der Maschinenrichtlinie mit geändert wurde,

  • klarere Definition, was unter dem Begriff "Maschine" verstanden werden soll,

  • unvollständige Maschinen sind nun im Anwendungsbereich aufgenommen, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen wurden an den technischen Fortschritt angepasst,

  • neue Konformitäts-Bewertungsverfahren,

  • Änderungen im Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Anforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen".