Wesentliche Änderungen
Die Maschinenrichtlinie 2006/45/EG
Mit der neuen Maschinenrichtlinie wurden einige wesentliche Änderungen durchgeführt, die nachstehend aufgelistet sind:
- neue klarere Strukturierung,
- neuer und erweiterter Anwendungsbereich,
- klarere Abgrenzung des Anwendungsbereichs zu anderen Einzelrichtlinien, z.B. Aufzugsrichtlinie, die übrigens mit Erscheinen der Maschinenrichtlinie mit geändert wurde,
- klarere Definition, was unter dem Begriff "Maschine" verstanden werden soll,
- unvollständige Maschinen sind nun im Anwendungsbereich aufgenommen, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen wurden an den technischen Fortschritt angepasst,
- neue Konformitäts-Bewertungsverfahren,
- Änderungen im Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Anforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen".
