Aktuell 2009
[2009-12-18] Mit 29. Dezember 2009 tritt die neue Version der EU-Maschinenrichtlinie in Kraft und ist dann ohne Übergangsfrist anzuwenden. Überarbeitete Normen sind als Komplettpaket bei Austrian Standards Plus GmbH erhältlich.
Die Vorgeschichte
Die neue Maschinenrichtlinie 2006/45/EG wurde per 9. Juni 2006 veröffentlicht und trat gemäß Artikel 28 dieser Richtlinie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, am 29. Juni 2006.
Spätestens 24 Monate später mussten die EU-Mitgliedstaaten die nationale Umsetzung durchgeführt haben, was in Österreich mit der neuen Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 – MSV 2010, BGBl. Nr. II 282/2008 vom 31. Juli 2008 erfolgt ist.
Die Maschinenrichtlinie bzw. die Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 sind ab dem 29. Dezember 2009 anwendbar, wobei keine Übergangsfristen vorgesehen sind.
Um ab dem 29. Dezember 2009 wieder harmonisierte Normen zur Verfügung zu haben, die die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gemäß Anhang I näher spezifizieren, müssen ca 600 Europäische Normen durchgesehen und angepasst werden.
Dies musste bis Mitte 2009 erfolgen, damit die Kommission ausreichend Zeit hat, die überarbeiteten Europäischen Normen wieder im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
Dass ein solches Vorhaben einer gewaltigen Anstrengung aller beteiligten Stellen bedarf, braucht nicht näher erwähnt zu werden.
Aber auch die Hersteller von Maschinen müssen Vorkehrungen und Vorbereitungen treffen, damit sie ihre Produkte nach dem 29. Dezember 2009 ordnungsgemäß in den Verkehr bringen können.
