Neue Maschinenrichtlinie tritt in Kraft
Archivmeldung des Austrian Standards Institute
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Mit 29. Dezember 2009 tritt die neue Version der EU-Maschinenrichtlinie in Kraft und ist dann sofort und ohne Übergangsfrist anzuwenden.
Wien (AS prm, 2009-12-18)
Die Europäische Richtlinie für den Bereich Maschinensicherheit, 2006/42/EG, tritt mit 29. Dezember 2009 in Kraft. Sie ersetzt die bestehende Richtlinie 98/37/EG und ist sofort ohne Übergangsfrist und lückenlos anzuwenden.
Hintergrund für die Aktualisierung der Maschinenrichtlinie waren Arbeitsunfälle bei der Bedienung von Maschinen, die durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen vermeidbar gewesen wären.
Hersteller und Betreiber von Maschinen sind nun aufgefordert, Gefahren und mögliche Risiken vor der Konstruktion zu analysieren und Gegenmaßnahmen schon in die Baupläne einfließen zu lassen.
Grundlegende Änderungen betreffen daher die Risikoanalyse, die technische Dokumentation und das Verfahren zur Konformitätsbewertung. Unvollständige Maschinen sind nun ebenfalls im Anwendungsbereich aufgenommen, und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen wurden an den technischen Fortschritt angepasst.
Überarbeitung der Normen
Die neue Richtlinie hat zur Überarbeitung zahlreicher Normen geführt. Diese werden am 29. Dezember 2009 in englischer Sprache vorliegen. Die deutschen Sprachfassungen werden nach einer Bearbeitungsfrist etwas später veröffentlicht.
Für Hersteller und Betreiber von Maschinen bietet die Austrian Standards plus GmbH (AS+) ein praktisches Komplettpaket an:
Zeitgerecht zum Inkfrafttreten der Richtlinie stehen die englischen Sprachfassungen zur Verfügung.
Als Service-Bonus werden die deutschen Sprachfassungen, sobald sie vorhanden sind, kostenfrei nachgeliefert.
Gut zu wissen:
Informationen zur neuen Maschinenrichtlinie und den dazugehörenden Normen erhalten Sie im Customer Care Center der Austrian Standards plus GmbH.
Hotline: +43 1 213 00-444
Webshop: http://www.as-search.at
E-Mail: sales(at)as-plus.at
