Sicherheit von Kinderspielzeug
Spielzeug soll Kindern nicht nur lange Freude bereiten, sondern sie auch in ihrer Entwicklung fördern. Damit dabei die Sicherheit nicht zu kurz kommt, sorgt eine Reihe von Europäischen Normen.
Wien (AS prm, 2010-12-10)
Mit leuchtenden Augen schließt das Kind den neuen Teddybären in die Arme. Wenn dann schon zwei Tage später ein Bein oder Ohr abgeht, womöglich gar eines der Glasaugen locker wird, kann es gefährlich werden, etwa wenn das Kind lose Teile in den Mund steckt oder gar verschluckt.
Wenn das passiert, steht jedenfalls eines fest: Der Teddybär entspricht nicht den grundlegenden Anforderungen der europäischen Spielzeugrichtlinie bzw. die Festlegungen der entsprechenden Europäischen Norm wurden nicht eingehalten.
Grundlegende Anforderungen
In der "Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheit von Spielzeug (88/378/EWG) vom Mai 1988" sind die grundlegenden Anforderungen enthalten, die Spielzeug erfüllen muss, damit es im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden darf. Mit dem CE-Kennzeichen erklärt der Hersteller bzw. Importeur, dass das Spielzeug die grundlegenden Anforderungen erfüllt.
Elfteilige Europäische Norm EN 71
Damit Hersteller bzw. Importeure diese Anforderungen in der Praxis erfüllen können, wurde die elfteilige Europäische Norm EN 71 (ÖNORM EN 71) erarbeitet. Teil 1 dieser Norm legt die Grundanforderungen fest. Das mehr als 90 Seiten starke Dokument regelt Anforderungen und Prüfverfahren für die mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielzeug. Wobei man unter Kinderspielzeug alle Erzeugnisse oder Materialien versteht, die konstruiert bzw. eindeutig dafür bestimmt sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen benutzt zu werden.
Gefahren beseitigen
Wesentliches Ziel dieser Norm ist es, Gefahren, die für den Benutzer nicht unmittelbar erkennbar sind, so weit wie möglich zu verringern. Wobei aber Gefahren, die einem Spielzeug gewissermaßen "innewohnen" - etwa das Ungleichgewicht eines Rollers oder die Spitze der Nadel für Ausnähbilder - nicht ausgeschlossen werden. Denn das Risiko, das damit verbunden sein kann, ist Kindern und ihren Aufsichtspersonen bewusst.
Kleinteile nicht für Kleinkinder geeignet
Besonderes Augenmerk widmet die Norm dem Spielzeug für Kleinkinder (unter 36 Monaten). Größte Gefahr, die es zu verhindern gilt, ist dabei das Verschlucken von Kleinteilen. Was für Unter-Dreijährige nicht geeignet ist, lässt sich mit Hilfe eines genormten Messzylinders einfach bestimmen.
Verpackung und Warnhinweise
Weitere wichtige Aspekte sind Verpackung und Warnhinweise, die entweder auf dem Spielzeug oder auf einem beiliegenden Informationsblatt angebracht werden müssen. Darüber sollten nicht nur die Hersteller genau Bescheid wissen, sondern auch der Handel, um beim Kauf umfassend informieren zu können.
Verantwortung
Die Sicherheitsanforderungen und Prüfmethoden der ÖNORM EN 71 lassen kaum einen Aspekt unberücksichtigt.
Trotzdem sind damit Eltern oder andere Personen nicht aus ihrer Aufsichtspflicht entlassen, wie es in der Norm ausdrücklich heißt, denn Unfälle oder Zwischenfälle treten häufig dann auf, wenn Spielzeug in die Hände von Kindern gelangt, für die es nicht vorgesehen ist.
Bibliographie
ÖNORM EN 71 (mit Klick auf den Link kommen Sie direkt zur Norm im AS+ Webshop)
Sicherheit von Spielzeug
Teil 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften
Teil 2: Entflammbarkeit
Teil 3: Migration bestimmter Elemente
Teil 4: Experimentierkästen für chemische und ähnliche Versuche
Teil 5: Chemisches Spielzeug (Sets) ausgenommen Experimentierkästen
Teil 6: Graphisches Symbol zur Kennzeichnung mit einem altersgruppenbezogenen Warnhinweis
Teil 7: Fingermalfarben - Anforderungen und Prüfverfahren
Teil 8: Schaukeln, Rutschen und ähnliches Aktivitätsspielzeug für den häuslichen Gebrauch
Organisch-chemische Verbindungen
Teil 9: Anforderungen
Teil 10: Probenvorbereitung und Extraktion
Teil 11: Organisch-chemische Verbindungen




