Schnullerhalter
Archivmeldung Austrian Standards
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ÖNORM EN 12586 legt sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schnullerhalter fest.
Wien (AS prm, 2011-04-26)
Die Anzahl der Unfälle, die durch Schnuller verursacht werden, ist gering. Es gibt dennoch Zwischenfälle, an denen ein Schnuller indirekt beteiligt ist.
Ursache ist fast immer ein Band, mit dem der Schnuller um den Hals des Kindes gehängt wird.
Solche Bänder wurden entweder selbst hergestellt oder waren eigentlich für einen anderen Zweck bestimmt, z. B. ein federnder Schlüsselring.
Um Unfälle mit Schnullerhaltern zu vermeiden, ist 2007 die erste Ausgabe der ÖNORM EN 12586 erschienen. Sie liegt nun in einer aktualisierten Neuausgabe vor. Hauptanliegen ist es, die Gefahr durch Strangulieren auszuschalten.
Das wurde nur durch die klar definierte Begrenzung der Länge des Schnullerhalters (max. 22 cm) möglich. Die Länge sollte zweckentsprechend sein, das Band darf aber nicht den Hals umschließen.
Wenn ein Schnullerhalter außer seinem funktionellen Zweck auch als Spielzeug dient, muss er zusätzlich die Anforderungen der EU-Spielzeug-Richtlinie und damit die der EN 71 erfüllen.
Die Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen an Werkstoffe, Bau, Ausführung, Verpackung und Kennzeichnung fest und liefert Prüfverfahren für die festgelegten mechanischen und chemischen Anforderungen. Erfasst sind sämtliche Produkte, die dafür bestimmt sind, einen Schnuller für ein Baby oder Kleinkind mit einem anderen Produkt zu verbinden.
Die Norm formuliert klare Hinweise, wie „Kontrollieren Sie den Schnullerhalter vor jedem Gebrauch. Werfen Sie ihn beim ersten Anzeichen von Beschädigungen oder Mängeln sofort weg! Verlängern Sie niemals den Schnullerhalter! Befestigen Sie den Schnullerhalter niemals an Schnüren, Bändern, Trägern oder losen Teilen der Kleidung. Ihr Kind kann sich damit erdrosseln.“
Bibliographie
ÖNORM EN 12586 Artikel für Säuglinge und Kleinkinder – Schnullerhalter – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

