Attraktionen am Wasser
Archivmeldung des Austrian Standards Institute
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Anforderungen an Sicherheit und Werkstoffe von schwimmenden Freizeitartikeln zum Gebrauch auf und im Wasser sowie deren Klassifizierung wurden in einer mehrteiligen Europäischen Norm festgelegt.
Wien (AS prm, 2010-06-28)
Freischwimmbäder warten Jahr für Jahr mit neuen Attraktionen auf: Badeinseln, Schwimmsessel, schwimmende Plattformen und vieles mehr.
Damit der Spaß nicht zur Gefahr wird, gibt es nun erstmals europaweit Anforderungen an diese unter dem Überbegriff „schwimmende Freizeitartikel“ zusammengefassten Geräte.
Vor kurzem ist der grundlegende Teil 1 der aus insgesamt sieben Dokumenten bestehenden Reihe erschienen.
Er enthält allgemeine Sicherheits-Anforderungen, behandelt die Merkmale der verwendeten Werkstoffe und bringt eine Klassifizierung der unterschiedlichen Artikel, zu denen dann in den weiteren Teilen Prüfverfahren ausgeführt sind.
Die Klassifizierung ist aus der Sicht des für diese Norm zuständigen Komitees (CEN/TC 136 „Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte“) besonders wichtig, da es in der Vergangenheit zahlreiche Unsicherheiten gegeben hat und Prüfungen (etwa für die CE-Kennzeichnung) nach nicht entsprechenden Methoden durchgeführt wurden.
Ganz wesentlich ist die Abgrenzung zu Wasserspielzeug.
Bibliographie
ÖNORM EN 15649 Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser;
Teil 1: Klassifikation, Werkstoffe, allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren;
Teil 2: Verbraucherinformation;
Teil 3: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Artikel der Klasse A;
Teil 5: ... Klasse C;
Teil 6: ... Klasse D;
Teil 7: ... Klasse E

