Die Qualität von Pflanzen

Archivmeldung Austrian Standards
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Güteanforderungen und Sortierungsbestimmungen für die unterschiedlichsten Pflanzenarten enthält die neue ÖNORM L 1110.

Wien (AS prm, 2009-04-03)

Frühling ist Zeit, Pflanzen zu setzen oder den Garten neu anzulegen. Damit die Freude am eigenen Grün, an Blumen und Sträuchern anhält, gibt es klare Richtlinien, Güteanforderungen und Sortierungsbestimmungen für die unterschiedlichsten Pflanzenarten.

Das alles findet sich in der ÖNORM L 1110, die ab 1. März 2009 in einer neuen Ausgabe vorliegt. Zu den wichtigsten Änderungen gehören dabei ergänzend detaillierte Hinweise zur Beurteilung von Pflanzen sowie Sortierungsbestimmungen für Obstbäume und Qualitätsanforderungen für Forstgehölze.

Wiese mit gelben Blumen
Credit: AS prm

Gleichzeitig enthält die Norm Bestimmungen für Verpackung und Transport sowie die Bezeichnung von Pflanzen. Sie ist damit auch eine wichtige Grundlage für die Erstellung von Ausschreibungen und Angeboten bei Gartengestaltung und Landschaftsbau.

Pflanzen und lebende Pflanzenteile müssen, wie die Norm festhält, art- bzw. sortenecht sein, frei von Krankheiten, Schädlingen, Beschädigungen oder Mängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit für den vorgesehenen Gebrauch mindern. Und sie müssen „ausgereift, vollsaftig, gesund und anwuchsfähig“ sein.

Woran erkennt man beispielsweise eine „Buschrose der Sortierung A“? Sie hat mindestens drei voll entwickelte Triebe, von denen mindestens zwei aus der Veredelungsstelle kommen.


Bibliographie

ÖNORM L 1110 Pflanzen - Güteanforderungen, Sortierungsbestimmungen