Neue Standards in alten Aufzügen
Archivmeldung Austrian Standards
Bitte beachten Sie, dass Normen, Inhalte oder Links möglicherweise nicht mehr aktuell sind. Im Zweifelsfall oder bei Fragen wenden Sie sich an die Pressestelle.
Von den EU-weit im Einsatz befindlichen drei Millionen Aufzügen ist etwa die Hälfte älter als 20 Jahre. Mit Hilfe neuer Normen werden sie an aktuelle Sicherheitsstandards herangeführt.
Wien (AS prm, 2010-12-10)
Ob in U-Bahnen, Büros oder Wohnhäusern – die mehr als 60 000 Aufzüge in Österreich befördern täglich Millionen Menschen und zählen zu den sichersten Transportmitteln überhaupt. Denn Aufzüge sind eines der am besten geregelten und geprüften technischen Produkte.
Alle technischen Belange und Anforderungen sind heute so weit standardisiert, dass Sicherheit und Zuverlässigkeit gewährleistet sind und das Sicherheitsniveau laufend an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden kann.
Heute liegt das Hauptaugenmerk auf der Verbesserung und Modernisierung älterer Anlagen, um ein ähnlich hohes Sicherheitsniveau wie bei neuen Aufzügen zu erreichen. Von den EU-weit im Einsatz befindlichen drei Millionen Aufzügen ist etwa die Hälfte älter als 20 Jahre.
Aktuelles Sicherheitsniveau
Die gemeinsamen europäischen Grundlagen für diese Modernisierungen liefert der Teil 80 der ÖNORM EN 81 (Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge). Dazu wurden ergänzende nationale Regelungen erstellt.
Sie finden sich in der mit 1. November 2010 veröffentlichten Neuausgabe der zweiteiligen ÖNORM B 2454. Teil 1 dieser Norm regelt die Sicherheitsprüfung an bestehenden Aufzügen und legt Maßnahmen fest, um mögliche Risiken zu verringern. Eine mehr als 70 Punkte umfassende Checkliste (Tabelle 1) beschreibt dazu die einzelnen Schritte der Prüfung, um signifikante Gefährdungen zu erkennen, und schlägt geeignete Schutzmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vor.
Die Erfahrungen aus der Anwendung der früheren Ausgabe der ÖNORM B 2454-1 haben gezeigt, dass, wenn Gefährdungssituationen der Risikostufe „Hoch“ bzw. „Mittel“ erkannt werden, eine sofortige Umsetzung von Schutzmaßnahmen, um eine Risikostufe „kleiner als Niedrig“ zu erreichen, einen unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten würde.
Daher wurden bei der Neuausgabe die entsprechenden Punkte dahingehend analysiert, ob und in welchen Fällen es sicherheitstechnisch zulässig ist, hier gewissermaßen schrittweise vorzugehen: In einem ersten Schritt sind nunmehr nur jene Maßnahmen sofort durchzuführen, die das Risiko auf die Stufe „Niedrig“ reduzieren, erst im Zuge der nächsten Modernisierung ist dann eine komplette Umsetzung der Schutzmaßnahme erforderlich, um das Risiko vollständig zu beseitigen.
Regeln für die Modernisierung
Basis für die Modernisierung von Aufzügen, die nicht gemäß der Aufzüge-Sicherheitsverordnung (ASV) 1996 bzw. 2008 errichtet wurden (so genannte „Aufzüge ohne CE-Kennzeichnung“), ist der Teil 2 der ÖNORM B 2454.
Unter Modernisierung wird die Änderung eines bestehenden Aufzugs verstanden, bei der mindestens zwei wesentliche Bauteile weiterverwendet werden. Als solche gelten Führungsschienen, Antrieb, Schachttüren, Fahrkorb und Gegengewicht.
Mit Hilfe der ÖNORM B 2454 und der EN 81-80 ist somit bei entsprechender fachkundiger Umsetzung eine Heranführung älterer Aufzugsanlagen an modernste Sicherheitsstandards gewährleistet.
Bibliographie
ÖNORM B 2454 Sicherheitsprüfung an bestehenden Aufzügen und Sicherheitsregeln für die Änderung bestehender Aufzüge; Teil 1: Ergänzende Bestimmungen zur ÖNORM EN 81-80; Teil 2: Modernisierung von Aufzügen
ÖNORM EN 81-80 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Bestehende Aufzüge; Teil 80: Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge

