Vertrauliche Unterlagen sicher entsorgen

Archivmeldung des Austrian Standards Institute
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Wie vertrauliche Unterlagen, Datenträger aus Kunststoff sowie Geräte mit Informationsträgern sicher vernichtet werden können, ist in ÖNORMEN geregelt.

Wien (AS prm, 2009-10-01)

In jedem Unternehmen fallen vertrauliche Unterlagen und Daten an, die irgendwann nicht mehr benötigt werden. Einfach wegwerfen, ist (meist) zu wenig. Leicht könnte jemand Unbefugter sie in die Hände bekommen. Um die verschiedensten Arten von Daten und Akten sicher zu entsorgen und „unbrauchbar“ zu machen, wurde in Österreich bereits 1999 die vierteilige ÖNORM S 2109 entwickelt, die je nach Vertraulichkeitsstufe entsprechende Verfahren definiert – von Papier über Datenträger bis hin zu Druckplatten und Stempel. 

Aktenvernichtungsgerät mit Papier und CD-ROM
Credit: ASI prm

Zwei Teile der ÖNORM S 2109 wurden nun aktualisiert und neu herausgegeben: Teil 2 für die Vernichtung von Unterlagen aus Kunststoff und Verbundstoffen sowie – besonders wichtig – Teil 4 für Geräte mit Datenträgern.

Je nach Grad der Vertraulichkeit der Daten sind insgesamt fünf Vernichtungsstufen festgelegt ebenso wie Prüfverfahren, damit Entsorgungsunternehmen ihren Kunden den vereinbarten Grad der Vernichtung nachweisen können. Informationsträger, auf denen schutzbedürftige Daten enthalten sind, müssen so weit vernichtet werden, dass ihre Reproduktion entweder unmöglich ist oder weitgehend erschwert wird.

Neu hinzugekommen in diesem Bereich ist ÖNORM EN 15713. Sie beschreibt Verfahrenregeln für die sichere Vernichtung von vertraulichen Unterlagen. Dazu zählen Anforderungen an die Geschäftsräume von Entsorgungsfirmen, Verträge und Nachweise, Subunternehmen, Sicherheitsüberprüfung des Personals, Sammlung, Aufbewahrung und Überführung von vertraulichen Unterlagen, Fahrzeuge zur Abholung oder für die Vernichtung vor Ort sowie Kategorien von vertraulichen Unterlagen und die Entsorgung des Endprodukts.


Bibliographie

ÖNORM EN 15713 Sichere Vernichtung von vertraulichen Unterlagen – Verfahrensregeln
ÖNORM S 2109
Akten- und Datenvernichtung;
Teil 2: Kunststoffe und Verbundstoffe;
Teil 4: Geräte und Geräteteile mit Datenträgern