Neue Normen für die Verlegung von Böden

Archivmeldung Austrian Standards
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ÖNORM B 2218 regelt die Verlegung von Holzfußböden und ÖNORM B 2236 alle anderen Arten von Bodenbelägen.

Wien (AS prm, 2010-01-07)

Werkvertragsnormen sind ein bewährtes Instrument, um Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer klar zu regeln.

elastischer Bodenbelag
Credit: ASI prm

Werden diese Normen schon bei Ausschreibung und dann bei Vertragsabschluss vereinbart, muss nicht jedes Detail vorab neu geregelt werden, und "Unstimmigkeiten" lassen sich vermeiden, Streitigkeiten rascher beilegen.

Jüngste Beispiele sind die ÖNORMEN B 2218 und B 2236 über die Verlegung von Holzfußböden bzw. aller anderen Arten von Bodenbelägen (Platten, Fliesen und Bahnen aus Linoleum, Kunststoff, Kautschuk, Kork sowie textile Bodenbeläge und Paneele).

Beide Normen wurden überarbeitet und sind mit 1. Dezember 2009 neu erschienen.


Bibliographie

ÖNORM B 2218 Verlegung von Holzfußböden – Werkvertragsnorm
ÖNORM B 2236 Verlegung von Bodenbelägen – Werkvertragsnorm