Böden ganz sauber
Archivmeldung Austrian Standards
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ÖNORM D 2204 enthält Verfahrens-und Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Reinigungsleistungen an Holzfußböden.
Wien (AS prm, 2011-09-29)
Reinigungsleistungen werden heute zunehmend „ausgelagert“, das heißt an externe Dienstleister vergeben.
Um bei der Ausschreibung zu vergleichbaren Angeboten zu kommen und in weiterer Folge bei der Auftragsvergabe die Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer klar zu regeln, gibt es das bewährte Instrument der Werkvertragsnormen.
Soeben erschienen ist ÖNORM D 2204 für Reinigungsleistungen von Holzböden. Darin finden sich fachspezifische Festlegungen in Ergänzung zu den allgemeinen Bestimmungen für die Reinigung von Bodenbelägen, wie sie in der ÖNORM D 2200 zu finden sind.
Unter anderem bietet die neue ÖNORM D 2204 Definitionen der Fachbegriffe, Beschreibungen der Reinigungsaufgaben – von der Baugrobreinigung über Unterhalts- und Grundreinigung bis hin zur „Einpflege“, der Aufbringung von Pflegemitteln oder Schutzschichten auf neue Oberflächen – sowie Hinweise für Ausschreibung und Auftragsvergabe.
Ergänzend findet sich im Anhang das Muster eines Erhebungsblatts über den Ist-Zustand des Holzbodens vor der vorgesehenen Reinigung. Mit der Veröffentlichung der ÖNORM D 2204 liegt nun ein vollständiges Regelwerk für Reinigungsdienstleistungen von Böden vor.
Neben den allgemeinen Festlegungen (ÖNORM D 2200) gibt es ergänzende Bestimmungen für textile Beläge (D 2201) für elastische Bodenbeläge (D 2202) sowie für Laminatböden (D 2203).
Bibliographie
ÖNORM D 2204 Reinigungsleistungen – Reinigung von Holzböden – Werkvertragsnorm

