Technisches Zeichnen im Bauwesen

Archivmeldung des Austrian Standards Institute
Bitte beachten Sie, dass Normen, Inhalte oder Links möglicherweise nicht mehr aktuell sind. Im Zweifelsfall oder bei Fragen wenden Sie sich an die Pressestelle.

Darstellungsgrundlagen für den Hochbau sowie Kennzeichnung, Bemaßung und Darstellung sind in den Teilen 1 und 2 der ÖNORM A 6240 geregelt.

Wien (AS prm, 2009-10-02)

Die Technische Zeichnung ist das Um und Auf der Planung und Durchführung von Bauvorhaben. Seit August 2009 sind die Grundregeln für das Technische Zeichnen im Bauwesen auf neuestem Stand. Sie finden sich in der Neuausgabe der ÖNORM A 6240.

Technische Zeichnung und Stift
Credit: ASI prm

Teil 1 regelt die formalen Vorgaben und Darstellungsgrundlagen – von den Planformaten, Blattaufteilungen, Anordnung, Kennzeichnung und Orientierung der Darstellungen, Faltungen, den Angaben auf der Titelseite von Einreichplänen, Maßstäben, bis hin zu Linienstärken und -abständen, Projektionen, Schriften und Beschriftungen. Teil 2 behandelt Kennzeichnung, Bemaßung und Darstellung.

Noch in Vorbereitung ist ein weiterer Teil zum Thema „Digitale Kommunikation“. Er wird die technische Umsetzung des Datenaustauschs und der Datenhaltung von Gebäudeinformationen des Hochbaus und verwandter, raumbildender Konstruktionen des Tiefbaus, die im Zuge des lebenszyklischen Managements von Immobilien erforderlich sind, regeln.


Bibliographie

ÖNORM A 6240 Technische Zeichnungen für das Bauwesen;
Teil 1: Allgemeines und Darstellungsgrundlagen für den Hochbau;
Teil 2: Kennzeichnung, Bemaßung und Darstellung