Stufe für Stufe

Archivmeldung Austrian Standards
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Abmessungen von Treppen, Geländern und Brüstungen in Gebäuden und Außenanlagen definiert ÖNORM B 5371; Anforderungen an Bodentreppen sind in ÖNORM EN 14975 enthalten.

Wien (AS prm, 2010-10-05)

Dass wir auf Treppen Stufe für Stufe sicher nach oben und wieder nach unten steigen, ist alltäglich. Für diese Selbstverständlichkeit sorgen Normen – konkret ÖNORM B 5371, die alle Abmessungen rund um Treppen, Geländer und Brüstungen, wie sie in- und außerhalb von Gebäuden angebracht sind, regelt.

Treppen
Credit: ASI prm

Diese Norm liegt seit 1. September 2010 in einer aktualisierten Fassung vor. Darin findet sich als wesentliche Neuerung eine Messregel für die Verziehung von gewendelten Treppen.

Sie ermöglicht mit eingeschriebenen Kreisen gleichmäßige und damit sichere Auftritte auch dann, wenn die Stufen nicht rechtwinkelig zur Lauflinie liegen.

Bisherige Konstruktionsregeln mit linearem Auftrag des Auftritts entlang der Lauflinie erforderten bei besonders schräg liegenden Stufen eine dem freien Ermessen anheimgestellte Zugabe zum Ausgleich der durch die Schräglage für das Begehen schmäleren Stufe(n).

Damit wird die bisher willkürliche Auftritt-Zugabe durch ein festgelegtes Konstruktionsverfahren ersetzt. Dies gibt nicht nur dem Benutzer Sicherheit, sondern auch dem Konstrukteur, da er sich auf konkrete Messregeln bei der Ausführung beziehen kann. Um Sicherheit geht es auch bei einer anderen Art von Treppen – so genannten Bodentreppen.

Das sind spezielle, am oberen Ende fix montierte klappbare oder ausziehbare Treppen, die den Zugang zu einem Dachboden ermöglichen. Produktanforderungen und Prüfverfahren für Konstruktion und Funktionsfähigkeit sind in der aktuellen Neuausgabe der ÖNORM EN 14975 enthalten.


Bibliographie

ÖNORM B 5371 Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden und von Außenanlagen – Abmessungen
ÖNORM EN 14975 Bodentreppen – Anforderungen, Kennzeichnung und Prüfung