Raumplanung & Lärm

Archivmeldung des Austrian Standards Institute
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Raumplanung und Raumordnung müssen viele Aspekte berücksichtigen - unter anderem Fragen der Lärmentwicklung.

Wien (AS prm, 2010-06-25)

Die schalltechnischen Grundlagen für die Standplatz- und Flächenwidmung bei der örtlichen und überörtlichen Raumplanung und Raumordnung zur Vermeidung von Lärmbelästigungen liefert ÖNORM S 5021.

Sie ersetzt die Ausgabe ÖNORM S 5021-1 aus 1998, die neuen Erkenntnissen und Rahmenbedingungen angepasst wurde.

Auf Grund der Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG und der durch diese bereitgestellten strategischen Lärmkarten wurden die Bezugszeiträume von (bisher) „Tag“ und „Nacht“ auf „Tag“, „Abend“ und „Nacht“ erweitert.

Die bisher gültigen Grenzwerte (Planungsrichtwert, Immissionsgrenzwert) für den Dauerschallpegel als auch für den Grundgeräuschpegel wurden gestrichen und durch Grenzwerte für „Tag“, „Abend“ und „Nacht“ ersetzt.

Praterstern
Credit: ASI prm

Die Grenzwerte beziehen sich nicht mehr auf den energieäquivalenten Dauerschallpegel, sondern wurden durch einen Beurteilungspegel ersetzt. Damit wurden sowohl Anpassungswerte als auch eine Pegelkorrektur über die Bezugszeiträume eingeführt.

Außerdem sind Immissionsgrenzwerte und Planungsrichtwerte nicht mehr in einer gemeinsamen Tabelle zusammengefasst, sondern nach Immission und Emission in zwei Tabellen aufgegliedert.


Bibliographie

ÖNORM S 5021 Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung und -ordnung