Bauschadstoffen auf der Spur

Archivmeldung Austrian Standards
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Die Schadstofferkundung von Bauwerken vor Abbrucharbeiten ist in ÖNORM S 5730 sowie in der ON-Regel ONR 192130 festgelegt.

Wien (AS prm, 2010-01-14)

Wenn Umbauarbeiten oder Generalsanierungen von Gebäuden anstehen, stellt sich zumeist die Frage, ob und wie weit das Bauwerk mit Schadstoffen belastet ist, die vorab zu beseitigen sind. Regeln für eine fachgerechte Untersuchung finden sich in der neuen ÖNORM S 5730. 

Abbrucharbeiten
Credit: ASI prm

In dieser Norm werden die Anforderungen an die Erkundung von Bauwerken hinsichtlich des Vorhandenseins von Schadstoffen oder anderen schädlichen Faktoren, die anschließende Entnahme von Proben in Verdachtsbereichen sowie die Bestimmung der Menge und Art der Schadstoffe beschrieben. Die Ergebnisse der Erkundung bilden die Basis für eine Bewertung in Hinblick auf Nutzung, Sanierung oder Abbruch des Bauwerks.

Eine Bewertung in Hinblick auf Nutzung kann Hygiene- und Komfortparameter erfassen (z. B. für Gebäudepässe). Wird die Bewertung als Grundlage für die Erstellung von Konzepten für allfällige Abbrucharbeiten herangezogen, so sind die vertiefenden Vorgaben der ON-Regel ONR 192130 „Schadstofferkundung von Gebäuden vor Abbrucharbeiten“ anzuwenden.

Neben Vorgaben für die strukturierte Vorgangsweise regelt die neue ÖNORM S 5730 die Erfassung von Daten und Informationen als Grundlage einer weiterführenden Bewertung und gibt Hilfestellung zur Erstellung eines Schadstoffkatasters, um so Rechtssicherheit für den Auftraggeber und für Anbieter von Leistungen zu geben.


Bibliographie


ÖNORM S 5730
Erkundung von Bauwerken auf Schadstoffe und andere schädliche Faktoren
ONR 192130
Schadstofferkundung von Gebäuden vor Abbrucharbeiten