Am Anfang ist der Plan

Archivmeldung Austrian Standards
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Neue Regeln für die digitale Dokumentation

Wien (AS prm, 2012-01-18)

Ob Reihenhaus oder Hochhaus. Was immer gebaut wird, eine exakte und für alle Beteiligten klar verständliche technische Zeichnung mit ausreichend hoher Informationsdichte ist der Ausgangspunkt für sämtliche Bauarbeiten.

Die Grundlagen und Richtlinien dafür liefert die ÖNORM A 6240, die die Ausführung technischer Zeichnungen für das Bauwesen festlegt. In den bereits seit 2009 vorliegenden Teilen 1 und 2 sind die Darstellungsgrundlagen sowie Kennzeichnung, Bemaßung und Darstellung geregelt.

Technisches Zeichnen - Plan
Credit: ASI prm

Seit 15. Jänner 2012 liegt nun der Entwurf zum Teil 4 dieser Norm vor. Er behandelt die technische Umsetzung des Datenaustauschs und der Datenhaltung von Gebäudeinformationen des Hochbaus sowie verwandter, raumbildender Konstruktionen des Tiefbaus, wie sie während der Planung und im Zuge des lebenszyklischen Managements von Immobilien erforderlich sind.

Im Wesentlichen ist dies, so Dipl.-Ing. Stefan Wagmeister, zuständiger Komitee-Manager bei Austrian Standards Institute, eine Harmonisierung bisheriger CAD-Richtlinien für den Hochbau (z. B. der Bundesimmobiliengesellschaft, der ÖBB und diverser Länder).

Dazu finden sich Angaben zu Layer, Blöcken, Attributen, Codierungen sowie Vorlagedateien bzw. Zeichnungen für „Architektur“ und „Brandschutz“. Die digitalen Unterlagen bzw. Vorlagedateien werden bei der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (BAIK) bereitgehalten.


Bibliographie

ÖNORM A 6240-4 Technische Zeichnungen für das Bauwesen; Teil 4: Digitale Dokumentation (ENTWURF)