ÖNORM A 2060 Allgemeine Vertragsbestimmungen für Leistungen
2009 – Neue Struktur für Verträge über Leistungen
Die neue ÖNORM A 2060 – 1. März 2011
Mit 1. März 2011 erscheint die neue ÖNORM A 2060. Sie passt die Ausgabe vom 1. Juli 2009 an das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 an.
Zusätzlich wurden die Normativen Verweisungen und Literaturhinweise aktualisiert. Diese ÖNORM regelt die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Leistungen – wie für Lieferleistungen inkl. allenfalls erforderlicher Montagearbeiten und für objektbezogene Dienstleistungen – und bildet gemeinsam mit den im Vertrag anzuführenden Normen (z. B. ÖNORMEN technischen Inhaltes) die gleich bleibenden eindeutigen Festlegungen von Verträgen.
Die Ausgabe der ÖNORM A 2060:2009 hat die Ausgabe vom 1. Juni 2002 ersetzt.
Diese Fachinformation stellt die Neuerungen von 2009 zusammen.
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Impressum
Eine Fachinformation, zusammengestellt von, Dipl.-Ing. Dr. Heimo Ellmer, Teamleiter Bauwirtschaft & Vergabewesen
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