Bauverträge - Großprojekte

Cover: Fachinformation Neue Struktur für Bauverträge

Mit 1. März 2011 erscheint die neue ÖNORM B 2118. Sie passt die Ausgabe vom 1. Juni 2009 an das Insolvenzrechts-änderungsgesetz 2010 an. Zusätzlich wurden Abnahmeprüfungen unter 6.2.8.10 und unter 7.4.3.3 die Festlegung der Höhe der Bauzinsen gestrichen und die Normativen Verweisungen und Literaturhinweise aktualisiert.

Diese ÖNORM regelt die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells, insbesondere bei Großprojekten, und bildet gemeinsam mit den im Vertrag anzuführenden Normen (z. B. ÖNORMEN technischen Inhaltes und Werkvertragsnormen der Serie ÖNORM B 22xx und H 22xx) die gleich bleibenden eindeutigen Festlegungen von Bauverträgen mit einem Partnerschaftsmodell.

Die ÖNORM B 2118 ist eine mit der gleichzeitig erscheinenden ÖNORM B 2110 [siehe Fachinformation 07] – abgestimmte "Ergänzung" für Großprojekte und komplexe Bauvorhaben.

Diese Fachinformation stellt die Ergänzungen zusammen und zeigt den Aufbau eines normgemäßen Bauvertrages.

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Eine Fachinformation, zusammengestellt von Dipl.-Ing. Dr. Heimo Ellmer, Teamleiter Bauwirtschaft & Vergabewesen

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