2011 – Neue Struktur für Bauverträge
Mit 1. März 2011 erscheint die neue ÖNORM B 2110. Sie passt die Ausgabe vom 1. Jänner 2009 an das Insolvenzrechts-änderungsgesetz 2010 an. Zusätzlich wurden Abnahmeprüfungen unter 6.2.8.10 gestrichen und die Normativen Verweisungen und Literaturhinweise aktualisiert.
Diese ÖNORM regelt die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen und bildet gemeinsam mit den im Vertrag anzuführenden Normen (z. B. ÖNORMEN technischen Inhaltes und Werkvertragsnormen der Serie ÖNORM B 22xx und H 22xx) die gleich bleibenden eindeutigen Festlegungen von Bauverträgen.
Die Ausgabe vom 1. Jänner 2009 der ÖNORM B 2110 hat nicht nur die Ausgabe vom 1. März 2002, sondern auch die ÖNORM B 2117:2002 sowie die ON-Regel ONR 22117:2003, die sinngemäß eingearbeitet wurden, ersetzt.
Diese Fachinformation stellt die Neuerungen von 2009 zusammen und zeigt den Aufbau eines normgemäßen Bauvertrages.
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Impressum
Eine Fachinformation, zusammengestellt von Dipl.-Ing. Dr. Heimo Ellmer, Teamleiter Bauwirtschaft & Vergabewesen
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Heinestraße 38 | 1020 Wien
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