Sicherheit im Theater
Archivmeldung Austrian Standards
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Sicherheitstechnische Belange bei bühnentechnischen Einrichtungen regelt Teil 1 der ÖNORM M 9630.
Wien (AS prm, 2010-01-05)
Schauspieler haben einen gewissen Sonderstatus. Jedenfalls was die Arbeitssicherheit betrifft. Im Gegensatz etwa zu Bauarbeitern, die sich auf keinen Fall unter schwebenden Lasten aufhalten sollen, ist dies für Bühnenakteure ausdrücklich erlaubt.
So sieht es jedenfalls ÖNORM M 9630 vor, die sicherheitstechnische Belange rund um bühnentechnische Einrichtungen regelt. Ihr Teil 1 (Allgemeines) wurde vom zuständigen Komitee überarbeitet und liegt mit 1. Jänner 2010 in einer Neuausgabe vor.
Diese Norm ist für die Gestaltung und Ausführung von maschinellen bühnentechnischen Einrichtungen sowohl auf der Bühne als auch im Publikumsbereich anzuwenden.
Bühnentechnische Einrichtungen dienen zum Heben und Senken, Halten und Fahren von Lasten (z. B. Dekorationsteilen, Traversen, Beleuchtung, bild- und tontechnischen Geräten).
Im Wesentlichen zählen dazu Hub- und Fahreinrichtungen, die Unterbühnenmaschinerie (Personenversenkungen, Drehbühnen, etc.) sowie mechanische Sicherheitseinrichtungen zum Brandschutz, wie etwa der „Eiserne Vorhang“ (Kurtine).
Bibliographie
ÖNORM M 9630 Maschinelle bühnentechnische Einrichtungen; Teil 1: Allgemeines

