Ein „Pickerl“ für den Baum

Archivmeldung Austrian Standards
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Die Kontrolle und Pflege von Bäumen und waldähnlichen Gehölzen zur Erhaltung von nachhaltig gesunden, funktionellen und verkehrssicheren Baumbeständen ist in ÖNORMEN geregelt.

Wien (AS prm, 2011-08-01)

Die grüne Oase in der Stadt – ein Wunschtraum für viele von uns. Gerade bei Gehölzpflanzungen stellt sich aber oft die Frage: Wie gesund sind unsere Bäume, und wer haftet im Fall der Fälle? Verlässliche Antworten darauf lassen sich mit Hilfe von ÖNORMEN finden.

Gehölze erfüllen vor allem im urbanen Bereich umfassende Aufgaben. Bäume als Gestaltungselement in Architektur, Landschaftsplanung, Städte- und Verkehrsplanung, als Sichtschutz, zur Abschirmung oder zur Gestaltung definierter Bereiche.

Baum-Schnitt
Credit: ASI prm

Sie sind aber auch maßgebliche Faktoren bei der Schaffung von Kleinklimazonen, bei der Sicherung der Luftqualität, der Filterung von Staubpartikeln und der Absenkung der Temperatur innerhalb dicht besiedelten Gebiets.

Im Gegensatz zu gesunden Gehölzen erfüllen kranke und geschwächte Bäume die gewünschten Funktionen nur in geringem Ausmaß. Sie können sogar zur unmittelbaren Gefahr werden. Oft wird uns dies erst nach heftigen Stürmen oder Unwettern bewusst. Bäume oder Äste brechen ab und verursachen zum Teil erheblichen Sach- oder sogar Personenschaden.

Schäden durch umfallende Bäume

Für den Laien ist es meist nicht erkennbar, wie es um das „Befinden“ unserer Bäume steht. Langjährige Erfahrungen bei der Beurteilung des „Gesundheitszustands“ sind nötig, um geeignete Maßnahmen treffen zu können. Diese reichen von Bodenverbesserungen, Schnittarbeiten zur Formgebung oder zur Auslichtung der Krone bis zum Einsatz von Sicherungssystemen zur Erhöhung der Standfestigkeit. In jedem Fall sei aber darauf hingewiesen: Die Verantwortung für einen Baum liegt beim Grundbesitzer, und dieser haftet im Schadensfall. Es empfiehlt sich also dringend, über den Zustand der „eigenen Bäume“ informiert zu sein. Dies gilt nicht nur für Städte und Gemeinden, sondern auch für Privatpersonen.

Baumkontrolle mit System

Die neu überarbeitete ÖNORM L 1122 – veröffentlicht mit 1. August 2011 – ist ein umfassendes Werk im Bereich der Baumkontrolle und der Baumpflege. Sie dient einerseits der Sicherung des Altbaumbestands durch kontrollierte Pflege und beschreibt andererseits geeignete Maßnahmen bei Neupflanzungen sowie die nötigen Absicherungen, schafft aber auch Mindestsicherheitsstandards für den Zustand von Gehölzen.

In der „Jugendphase“ bis ca. 15 Jahre stehen vor allem Anwuchs- und Entwicklungspflege im Vordergrund. Formgebende Schnittmaßnahmen, Auslichtungen und das Entfernen von dürren Ästen sind die vorherrschenden Pflegearbeiten im weiteren Verlauf eines Baumlebens. Auch die Intervalle der Kontrollen sind in der ÖNORM, gestaffelt nach Lebensalter und Gesundheitszustand, geregelt.

Anwendung findet die ÖNORM bei der Kontrolle und Pflege von Einzelbäumen und bei waldähnlichen Beständen. Sie unterstützt damit bei der ausführungsgerechten Gestaltung projektmäßiger Lösungen und gibt Hilfestellung bei der Suche nach Pflegemaßnahmen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Auch im Bereich der Verkehrssicherheit werden hier Standards vorgegeben, um bei Ausschreibungen die Angebote leichter vergleichen zu können.

Ein besonderes Augenmerk gilt der laufenden fachgerechten Kontrolle der Bäume. In der ebenfalls mit August 2011 fertiggestellten ÖNORM L 1125 werden die Anforderungen an einen Baumkataster beschrieben. Eine umfassende und systematische Dokumentation des physiologischen Zustands von Bäumen trägt dazu bei, einen nachhaltigen, verkehrssicheren und funktionellen Baumbestand zu sichern. Während für Hausverwaltungen und Private ein Baumkataster lediglich „empfohlen“ wird, um eine umfassende Dokumentation und Überprüfung zu gewährleisten, ist die Erstellung im Bereich der öffentlichen Hand verpflichtend. In jedem Fall geht es dabei aber ganz wesentlich um Haftungsfragen.

Fachgerechte Baumpflege, wie sie in den einschlägigen Normen beschrieben ist, sichert unseren Altbaumbestand, der vor allem in Ballungszentren ein wichtiger Beitrag zur Lebensqualität ist. Die ÖNORMEN L 1122 und L 1125 leisten somit einen maßgeblichen Beitrag im Bereich Klima- und Umweltschutzs ebenso in allen gestalterischen Belangen, ganz besonders aber tragen sie zur Sicherheit bei.


Bibliographie

ÖNORM L 1122 „Baumkontrolle und Baumpflege“
ÖNORM L 1125
„Anforderungen an einen Baumkataster“