Brand-Alarm

Archivmeldung Austrian Standards
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Elektroakustische Notfallsysteme (ENS) müssen hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit laufend instand gehalten werden.

Wien (AS prm, 2011-09-21)

In Notfällen ist es besonders wichtig, dass Warnsysteme für alle Beteiligten deutlich wahrzunehmen und zu unterscheiden sind.

Elektroakustische Notfallsysteme (ENS) im Sinne der ÖNORM F 3074 sind aus brandschutztechnischen Gründen erforderlich und müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Gewerberecht, Baurecht, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) und sonstiger Vorgaben eingerichtet und laufend gewartet werden.

Alarm
Credit: ASI prm

Die Norm enthält Anforderungen für zu zertifizierende Projektanten, Elektroinstallateure, Inbetriebnehmer und Instandhalter von ENS und den damit ausgelösten Brandfallsteuerungen.

Ebenso sind die Aufgaben des Anlagenbetreibers, der von ihm beauftragten Firmen und Personen festgelegt.

Die Norm stellt bildlich den Aufbau eines ENS dar und legt die Inhalte der geräte- und anlagenspezifischen Dokumentation fest.

Normative Anhänge beschreiben das Übergabeattest, die Instandhaltungsintervalle sowie Kompetenzkriterien für beauftragte Fachfirmen.

Demnach muss die Fachfirma alle zwei Jahren der Zertifizierungsstelle eine tabellarische Aufstellung aller in diesem Zeitraum geplanten, errichteten, in Betrieb genommenen und in Stand gehaltenen Anlagen übermitteln.

Die Zertifizierungsstelle zieht daraus eine Stichprobe und fordert die entsprechenden Überwachungsberichte an.


Bibliographie

ÖNORM F 3074 Planung, Projektierung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Elektroakustischen Notfallsystemen