Biogasanlagen
Archivmeldung des Austrian Standards Institute
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Anforderungen an Biogasanlagen legt die neue ÖNORM S 2207 fest.
Wien (AS prm, 2011-04-26)
Nicht erst seit den Reaktorkatastrophen in Japan steht das Thema der nachhaltigen Energiegewinnung im Zentrum der Aufmerksamkeit.
Gerade im Zusammenhang mit einer dezentralen, auf regionalen Rohstoffen basierenden, Energieerzeugung haben Biogasanlagen besondere Bedeutung.
Die ÖNORM S 2207 legt nun Rahmenbedingungen für Planung, Genehmigung, Errichtung und ordnungsgemäßen Betrieb fest und definiert gleichzeitig die Qualität der gasförmigen, flüssigen und festen Endprodukte.
Die Aufgabe von Biogasanlagen (Vergärungsanlagen) ist die anaerobe (sauerstofffreie) Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen, Materialien aus Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie und Kommunen.
Hauptthema für die Anrainer ist dabei meist eine mögliche Geruchsbelästigung (Schwefelwasserstoff) durch die Vergärung. Geruchsintensives oder zur Geruchsbildung neigendes Material ist daher in geschlossenen Speichern zu lagern. Eine (offene) Zwischenlagerung ist nur dann zulässig, wenn unzumutbare Geruchsemissionen ausgeschlossen sind.
Biogas entsteht durch den mikrobiologischen Abbau organischer Substanz in einem Milieu, das keinen freien Sauerstoff enthält (anaerob). Das entstehende Biogas ist wasserdampfgesättigt und muss entfeuchtet werden. Um etwa den anaerob gebildeten Schwefelwasserstoff zu stabilisieren, bedarf es wiederum oxidativer Verfahrensschritte.
Bibliographie
ÖNORM S 2207 Biogasanlagen
Teil 1: Begriffe und Grundlagen
Teil 2: Technische Anforderungen an die Verfahrenstechnik
