Der Rollstuhl muss »sitzen«
Archivmeldung Austrian Standards
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ONR 111107-4 dient der Anpassung von muskelkraftbetriebenen Rollstühlen.
Wien (AS prm, 2011-09-29)
Rehatechnische Medizinprodukte (RTMP), wie etwa Rollstühle, ermöglichen es Menschen, behinderungsbedingte Funktionseinschränkungen oder Funktionsverluste auszugleichen oder zu verbessern.
Das Ergebnis sollte stets eine größtmögliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit bei den ausgeführten Aktivitäten sein.
Dies ist allerdings nur dann zu erzielen, wenn alle Elemente der Maßnahmenkette qualitätsorientierten Mindestkriterien genügen.
Die ONR 111107 legt solche Qualitätskriterien fest, um eine optimale Auswahl und Anpassung sicherzustellen. Sie besteht aus drei allgemeinen Teilen zur Festlegung der Grundvoraussetzungen (Teile 1 bis 3) und mehreren speziellen Teilen für einzelne Produktgruppen.
Der jetzt vorliegende überarbeitete und an die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der rehatechnischen Medizinprodukte angepasste Teil 4 definiert Mindeststandards bei der Auswahl und Anpassung von muskelkraftbetriebenen Rollstühlen.
Damit wird sichergestellt, dass der Rollstuhl den Bedingungen, Ansprüchen und Erfordernissen des Benutzers, seinen Tätigkeiten und seinem Umfeld optimal entspricht.
Diese ONR hilft bei der Festlegung des Rollstuhltyps, bei der Auswahl des geeigneten Modells und des Sitzkissens sowie bei deren Anpassung an die Körpergröße des Benutzers. Zusammen mit einer umfassenden Einschulung werden mögliche Risiken vermieden und ein effektiver Gebrauch sichergestellt.
Bibliographie
ONR 111107-4 Qualitätsmanagement bei der Versorgung mit rehatechnischen Medizinprodukten; Teil 4: Rollstühle – Auswahl und Anpassung von muskelkraftbetriebenen Rollstühlen

