Leben – barrierefrei

Archivmeldung Austrian Standards
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Die aktuelle Neuausgabe der ÖNORM B 1600 liefert umfassende Planungsgrundlagen für die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden.

Wien (AS prm, 2011-04-01)

Die zu enge Tür, der nicht erreichbare Rufknopf für den Lift, die zu hohe Gehsteigkante. Auf den ersten Blick scheinen dies Kleinigkeiten zu sein. Aber sie können Menschen mit Behinderungen den Alltag schwer machen. Unnötig schwer.

Denn solche Barrieren lassen sich durch umsichtige Planung einfach vermeiden. Bereits seit den späten 1970er Jahren gibt es dafür in Österreich die ÖNORM B 1600. Was damals noch Planungsgrundlagen für „bauliche Maßnahmen für körperbehinderte und alte Menschen“ genannt wurde, heißt heute ganz allgemein „Barrierefreies Bauen“, oft auch als „Design for all“ bezeichnet.

Seit 1. April 2011 liegt nun diese grundlegende Norm in einer vollständig überarbeiteten Fassung vor und wartet mit einer Reihe von Neuerungen auf, um das Prinzip Barrierefreiheit in der gebauten Umwelt noch besser umsetzen zu können, wie dies u. a. im Artikel 7, Absatz 1 der Bundesverfassung und in der von Österreich 2008 ratifizierten UNO-Resolution über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (s. Infokasten 1) festgelegt ist.

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen waren – zusammen mit den bisherigen praktischen Erfahrungen und den Entwicklungen auf internationaler Ebene (ISO) – Ausgangspunkt für die nun abgeschlossene Überarbeitung. Berücksichtigt wurden dabei auch, wie Ing. Hans Wiesinger, Vorsitzender der Arbeitsgruppe 011.05 „Barrierefreies Planen und Bauen“ bei Austrian Standards Institute, berichtet, die Erfahrungen bei der Umsetzung der (Landes-)Baugesetze und des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes. Input lieferten zudem die Resultate eines Musterprojekts zur Zertifizierung der Barrierefreiheit von Gebäuden nach ÖNORM B 1610.

Ing. Wiesinger: „Eine der großen Herausforderungen bei dieser Arbeit, an der Vertreter aus allen interessierten Kreisen – unter anderem Behindertenorganisationen, Wirtschaft, Behörden, Planer, Sachverständige – teilnahmen, war es, die zum Teil unterschiedlichen Anforderungen und Interessen auf einen Nenner zu bringen.“

Dazu kam noch die Adaptierung an Vorgaben der OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ (OIB = Österreichisches Institut für Bautechnik, die Koordinierungsplattform der österreichischen Bundesländer auf dem Gebiet des Bauwesens), die in vielen Punkten Bezug auf die neue ÖNORM B 1600 nimmt.

Piktogramm
Credit: ASI prm

Sichere Nutzung ohne fremde Hilfe

Die in der Neuausgabe der ÖNORM B 1600 beschriebenen Planungsgrundsätze umfassen bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen sowie Kennzeichnungen, die notwendig sind, um die unterschiedlichen physischen Möglichkeiten von Menschen berücksichtigen zu können.

Diese Maßnahmen ermöglichen Menschen mit Behinderungen, aber auch Personen, die vorübergehend nach Unfällen oder Verletzungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind – ebenso „sinnesbehinderten“ Menschen –, Gebäude und Anlagen weitgehend ohne fremde Hilfe zu nutzen. Das gilt genauso für Schwangere, Menschen, die mit Kinderwagen unterwegs sind oder Lasten tragen, sowie für Kinder und ältere Menschen.

Glastüren, Kontraste und Bodenglätte

Auch wenn sämtliche Kapitel in der ÖNORM B 1600 überarbeitet und neu strukturiert wurden – nicht zuletzt, um den Bezug zur OIB-Richtlinie 4 zu erleichtern –, stechen doch einige wichtige Neuerungen hervor. Dazu zählen etwa – so Dipl.-Ing. Stefan Wagmeister, zuständiger Komitee-Manager bei Austrian Standards Institute – die Regelungen für Glastüren und Glasflächen oder für Rutschhemmung von Bodenbelägen im Innen- und Außenbereich.

Ganzglastüren oder Glastüren mit einer Rahmenbreite von weniger als 10 cm müssen kontrastreich markiert werden, außer sie haben bereits einen kontrastierenden mindestens 30 cm hohen Sockelbereich. Diese Festlegungen für Farbkontraste wurden ebenfalls neu aufgenommen.

Sie sind besonders für Menschen mit Sehbehinderungen wichtig und kommen für eine ausreichende visuelle Information zur Sicherheit, Warnung, Führung, Orientierung und Beschriftung zum Einsatz. In einer Tabelle sind dazu die entsprechenden Werte mit Farbbeispielen zusammengefasst.

Um Stürze auf glatten Bodenbelägen zu verhindern, wird in der neuen ÖNORM B 1600 auch ausführlich das Thema Rutschfestigkeit oder Rutschhemmung behandelt. Hier wird durchgehend auf die ÖNORM Z 1261 verwiesen, in der ein spezielles Verfahren zur Messung des Gleitreibungskoeffizienten von begehbaren Flächen geregelt ist.

Komplett überarbeitet wurden auch die Abschnitte über Aufzüge, in denen auf ÖNORM EN 81-70 hinsichtlich der technischen Ausstattung verwiesen wird, sowie für den anpassbaren Wohnbau. Anpassbarer Wohnbau bedeutet, dass – entsprechende vorausschauende Planung vorausgesetzt – zukünftig notwendige Änderungen in möglichst kurzer Zeit, kostengünstig und mit nur geringfügigen Änderungen von Installationen, Technik, Dämmung oder Tragfähigkeit vorgenommen werden können. Mit den nun vorgenommen Präzisierungen soll die barrierefreie Erschließung und Nutzung aller Wohnungen für alle Menschen in allen Lebensphasen sichergestellt werden.

Problemzone Altbau

Eine weitere wichtige Neuerung liefert der (normative) Anhang B. Darin sind mögliche Erleichterungen bei der barrierefreien Gestaltung bestehender Baulichkeiten angeführt bzw. bei Zu- und Umbauten „unter erschwerten Bedingungen“.

Wagmeister: „Dies ist vor allem für eine künftige freiwillige Zertifizierung besonders wichtig, da sich gezeigt hat, dass bestehende Gebäude nicht immer vollständig adaptiert werden können.“

Muss statt soll

Grundsätzlich lässt sich sagen, so Wagmeister, dass jedes Kapitel überarbeitet und an aktuelle Erkenntnisse und Anforderungen angepasst wurde. Auch die zahlreichen Skizzen und Abbildungen, die die Anforderungen der Norm anschaulich illustrieren, wurden adaptiert. Besonders wichtig – wieder im Hinblick auf eine Zertifizierung – ist der Wegfall zahlreicher „Sollte“-Bestimmungen. Sie wurden zum überwiegenden Teil ersatzlos gestrichen oder als verpflichtend („normativ“) aufgenommen, um letztlich Unsicherheiten bei der Planung zu vermeiden.

Soziale Nachhaltigkeit des Bauens

Mit der neuen ÖNORM B 1600 liegt nun ein neues zukunftsweisendes Dokument vor, das die Grundlagen für eine barrierefreie Gestaltung der gebauten Umwelt liefert. „Wie wichtig diese barrierefreie Gestaltung unserer gesamten Umwelt in Anbetracht der demographischen Entwicklung unserer Bevölkerung ist, sollte an und für sich jedem klar sein“, meint Vorsitzender Ing. Wiesinger und ergänzt: „Die Einhaltung der Bestimmungen schafft die Voraussetzungen für eine Betreuung im Alter in den eigenen vier Wänden und somit für einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung. Leider wird dieser volkswirtschaftliche Aspekt noch immer viel zu wenig berücksichtigt.“

Nutzungssicherheit und barrierefreie Zugänglichkeit von Gebäuden für alle Menschen seien wesentliche Aspekte der Nachhaltigkeit, besonders der sozialen Nachhaltigkeit beim Bauen, hätten aber „leider noch nicht den entsprechenden Stellenwert in der Gesellschaft“.

Neben einer rechtlichen Verbindlichkeit, wie sie sich u. a. aus Artikel 7 der Bundesverfassung ergibt, führt er auch wirtschaftliche Argumente für barrierefreies Bauen an, zum einen durch einen Mehrwert für Immobilien, aber auch durch einen wirtschaftlicheren Betrieb.

Wiesinger: „Zum Thema Baukosten ist grundsätzlich zu sagen, dass es natürlich extrem wichtig ist, Barrierefreiheit möglichst früh im Planungsprozess zu berücksichtigen, denn viele Kosten entstehen erst durch zu späte oder gar erst nachträgliche Planung.“

Mittlerweile gebe es bereits zahleiche Experten und Sachverständige, die dabei Unterstützung anbieten. Austrian Standards plus Trainings startet übrigens im Juni 2011 einen speziellen Lehrgang für die Ausbildung zum zertifizierten Experten für barrierefreies Bauen (E-Mail: trainings(at)as-plus.at).

Planungssicherheit auf hohem Level

Insgesamt geben die Bestimmungen der neuen ÖNORM B 1600 – Experten bescheinigen ihr im europäischen Vergleich einen sehr hohen Level – Sicherheit bei Planung und Ausführung barrierefreier Bauprojekte. Die Nutzbarkeit der gebauten Umgebung im Sinne von „Design for all“ bietet allen Menschen eine komfortable und sichere Umgebung und ist eine wesentliche Voraussetzung für eine möglichst lange selbstständige Lebensführung.


Normen für Barrierefreiheit

Die ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen ― Planungsgrundlagen“ ist die Basis für weitere Normen mit Planungsgrundsätzen für spezielle Baulichkeiten, die derzeit überarbeitet werden.

Dies sind:
ÖNORM B 1601 „Spezielle Baulichkeiten für behinderte oder alte Menschen – Planungsgrundsätze“
ÖNORM B 1602 „Barrierefreie Schul- und Ausbildungsstätten und Begleiteinrichtungen“
ÖNORM B 1603 „Barrierefreie Tourismuseinrichtungen – Planungsgrundlagen“
zu überarbeiten, um in absehbarer Zeit das gesamte Normenpaket in adaptierter Form zur Verfügung stellen zu können.

Weiteres Projekt ist die Neuherausgabe der derzeit zurückgezogenen ÖNORM B 1610 mit Anforderungen an die Beurteilung der Barrierefreiheit. Darin sind die Grundsätze für eine freiwillige Zertifizierung von Gebäuden enthalten.