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Archivmeldung Austrian Standards
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Tastbares („taktiles“) Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte gemäß ÖNORM V 2102 installiert.

Wien (AS prm, 2010-01-08)

Seit mehr als einem Jahr wird der Wiener Praterstern, einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte der Bundeshauptstadt, umgebaut.

Mit der Fertigstellung wurde auch ein neues tastbares („taktiles“) Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte installiert.

Tastbares Blindenleitsystem
Der „Weg in die Wand“ ist kein Schildbürgerstreich, er hilft Sehbehinderten, sich leichter zu orientieren.

Die Ausführung erfolgte dabei gemäß der seit Jahren bewährten ÖNORM V 2102-1. Damit ist Austrian Standards – zusätzlich durch den Einbau weiterer Aufzüge in den U-Bahn- und S-Bahnstationen – barrierefrei erreichbar.

Ein Weg in die Wand?

Diskussionen verursachte die Tatsache, dass das taktile Bodenleitsystem direkt in die Wand eines Nachbargebäudes von Austrian Standards führt. Ein Schildbürgerstreich? „Keineswegs“, wie Ing. Günther Ertl, Inhaber des Technischen Büros für Verkehrstechnik in Wien und Experte im zuständigen Komitee von Austrian Standards Institute, als Betroffener betont.

Ing. Ertl erklärt die Anordnung der Leitlinien gegenüber CONNEX so: „Blinde Menschen tasten sich üblicherweise mit dem Langstock entlang von Hausmauern. Wenn nun eine Richtungsänderung (in diesem Fall zum U-Bahn-Abgang) erforderlich ist, wird gemäß der Norm eine so genannte Auffanglinie im rechten Winkel zur Gehrichtung angeordnet.

Da jedoch Blinden-Leitlinien in beiden Richtungen begangen werden, kann für Nicht-Experten natürlich der Eindruck eines Schildbürgerstreichs entstehen.

Blinde Menschen müssen aber alle ihre Wege kennenlernen und sind dann beim Ertasten der quer stehenden Hauswand in der Lage, die Information ,rechts oder links abbiegen und der Wand entlang gehen‘ aufzunehmen und die gewünschte Richtung (z. B. rechts abbiegen zu Austrian Standards) einzuschlagen."


Bibliographie

ÖNORM V 2102-1 Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde Menschen - Taktile Bodeninformationen - Teil 1: Für Wege in Baulichkeiten und im öffentlichen Raum bei Fahrgeschwindigkeiten bis max. 80 km/h