Unterstützung Europäischer Rechtsvorschriften
Im Rahmen des "New Approach" (Neue Konzeption) hat die Europäische Union festgelegt, in ihren Richtlinien und Verordnungen nur noch die grundlegenden Anforderungen an Produkte oder Dienstleistungen in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit, Konstruktion oder Funktion festzulegen.
Die konkrete Ausformulierung dieser Rechtsbegriffe erfolgt durch ("harmonisierte") Europäische Normen, auf die verwiesen wird.
Sie sind damit de facto die Grundlage für die in Europäischen Richtlinien (z. B. Bauprodukte, Maschinensicherheit, Kinderspielzeug, Persönliche Schutzausrüstung etc.) vorgesehene "CE-Kennzeichnung" von Produkten, die unter den Anwendungsbereich einer Richtlinie fallen.
Normen sind damit Voraussetzung für den Zugang zum Markt und Grundlage des freien Warenverkehrs.
Mehr Informationen finden Sie auf www.newapproach.org.
