Ablauf der Entwicklung
Fortsetzung von "Entwicklung einer Europäischen Norm"
Initiiert wird eine Europäische Norm über eine nationale Normungsorganisation, wie z. B. Austrian Standards Institute, durch einen Europäischen Wirtschafts-, Fach-, Berufs- oder Wissenschaftsverband, eine internationale Organisation oder durch die Europäische Kommission und/oder das Sekretariat der EFTA (zur Unterstützung von EU-Richtlinien).
Wenn das vorgeschlagene Projekt Zustimmung findet, ausreichend viele nationale Normungsorganisationen zur Mitarbeit bereit sind und die Mittel für die Sekretariatsführung zur Verfügung stehen, wird bei CEN unter der Federführung eines Technischen Komitees (CEN/TC) die Arbeit an eine Arbeitsgruppe (Working Group, WG) delegiert. Experten können entweder vom CEN/TC oder von den nationalen Normungsorganisationen in die Arbeitsgruppe nominiert werden.
Unter der Leitung eines Convenors wird in der Arbeitsgruppe die Norm entwickelt – Arbeitssprache ist Englisch. Das Sekretariat des CEN/TC wird von einem CEN-Mitglied (nationale Normungsorganisation) übernommen. Die Arbeit der Arbeitsgruppe und ihres Convenors wird ebenfalls von einer nationalen Normungsorganisation unterstützt.
Ziel ist, dass eine EN innerhalb von drei Jahren erarbeitet wird. Deshalb werden Zeitvorgaben für die einzelnen Schritte festgelegt. Werden die Vorgaben bei bestimmten Schritten nicht eingehalten, kann eine Verlängerung beantragt werden. Andernfalls wird das Norm-Projekt vom Arbeitsprogramm gestrichen.
Hat sich die Arbeitsgruppe auf einen Europäischen Norm-Entwurf (prEN) geeinigt, beginnt die öffentliche Umfrage. Die nationalen Normungsorganisationen haben dann fünf Monate Zeit, eine nationale Stellungnahme zu organisieren. In Österreich wird dazu ein "Entwurf ÖNORM EN" veröffentlicht.
Innerhalb von sechs Wochen kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen (unter Verwendung der Einspruchstabelle) bei Austrian Standards Institute einbringen. Hilfreich ist es, konkrete Formulierungsvorschläge möglichst zusätzlich auch in englischer Sprache einzureichen. Das nationale Spiegelgremium berät über diese Stellungnahmen.
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