Der rechtliche Rahmen
Das "Normenwesen" ist in Österreich gemäß Art. 10/1/5 des Bundesverfassungsgesetzes Bundeskompetenz.
Der rechtliche Rahmen für die Tätigkeiten des 1920 als "Österreichischer Normenausschuss für Industrie Ö.N.I.G." gegründeten Austrian Standards Institute | Österreichisches Normungsinstitut ist das Normengesetz 1971 (ersetzte die Fassung aus dem Jahr 1954).
In diesem Gesetz wird festgelegt, dass einem Verein die Befugnis erteilt werden kann, die von ihm geschaffenen Normen als "Österreichische Normen" (ÖNORMEN) zu bezeichnen.
Unabhängig von dieser gesetzlichen Grundlage gilt:
- Normung ist freiwillig.
- Normen sind qualifizierte Empfehlungen.
Das Normengesetz online im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts
Register § 2011 - Verweisung auf Normen
Register jener Normen, auf die in österreichischen Gesetzen oder Verordnungen verwiesen wurde - Stand: 1. Juni 2011
ON-TV 245:2011
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