Schwimmflügerl & Co

 

Für das ungefährliche Wasservergnügen rüsten wir unsere Kinder zum Beispiel mit Schwimmflügerln aus. In der Sprache der Normen sind das Auftriebshilfen, die Benutzern bei der Bewegung im Wasser in den frühen Phasen der Wahrnehmung, beim Schwimmenlernen oder beim Erlernen eines Teils einer Schwimmbewegung helfen.

Um Auftriebshilfen so sicher wie möglich zu konstruieren, unterliegen sie der ÖNORM EN 13138 Teil 1-3. Sie regelt den Aufbau und Gebrauchstauglichkeit sowie Größen und Kennzeichnung.

badende Kinder
Credit: ASI prm

Teil 1 der ÖNORM EN 13138 gilt für Auftriebshilfen, die dafür ausgelegt sind, angezogen oder am Körper getragen zu werden.
Teil 2 der ÖNORM EN 13138 betrifft Auftriebshilfen, die dafür vorgesehen sind, einzelne Elemente der Schwimmbewegung zu verbessern. Sie werden in den Händen, vom Körper oder zwischen den Beinen gehalten.
Sowohl Teil 1 als auch Teil 2 gelten nicht für Schwimmhilfen, Rettungswesten oder Wasserspielzeuge.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren von Schwimmsitzen, die am Körper getragen werden regelt Teil 3. Diese Auftriebshilfen für den Schwimmunterricht sollen Kindern mit einer Körpermasse bis 18 kg bzw. bis zu einem Alter von 36 Monaten das Schwimmenlernen erleichtern. Gestaltung und Zweck dieser Auftriebshilfen orientiert sich an den jeweiligen Lernphasen.

Ältere Kinder wagen bereits mutigere Spiele - zum Beispiel auf der Wasserrutsche ...