Lustvolle Mutproben
Auch bei Wasserrutschen und Sprungtürmen, zum Beispiel in öffentlichen Badeanstalten, sorgen Normen für unsere Sicherheit, soweit es in ihrer Macht steht.
Die Anforderungen an die Sicherheit und die technischen Regeln für Konstruktion, Berechnung und Prüfung von Wasserrutschen ab 2 m Höhe sind in der ÖNORM EN 1069 Teil 1 und 2 festgelegt.
Die sicherheitstechnischen Anforderungen für Sprungplattformen und Sprungbrettanlagen in öffentlichen Schwimmbädern regelt die ÖNORM EN 13451-10.
Viel Bewegung an der frischen Luft macht hungrig aufs Picknick.

