Schutz für die Augen

 

Mit einer Sonnenbrille ohne UV-Filter sollte man besser nicht unterwegs sein, sonst riskiert man sein Augenlicht. Aufgrund der steigenden Umweltbelastung wurde die Ozonschicht dünner und durchlässiger, so dass die kurzwelligen UV-Strahlen ungefiltert ins Auge dringen könnten. Bindehautentzündung, Hornhauttrübungen und Netzhautschäden sind mögliche Konsequenzen.

Sonnenbrille
Credit: ASI prm

Braune, grüne und graue Gläser eignen sich bei Sonnenschein am besten, weil sie die Farben am wenigsten verfälschen. Der Schutz vor den schädlichen Strahlen ist unabhängig vom Tönungsgrad der Gläser, die Filterung geschieht durch eine Spezialbeschichtung im Material.

Bei stärkerer Sonnenstrahlung greifen die meisten fast schon automatisch zur Sonnenbrille, nicht aber bei wolkigem Himmel. Dabei dringen die schädlichen UV-Strahlen selbst bei starker Bewölkung noch zu 50 Prozent durch.

Transmission und Absorption

ÖNORM EN 1836 "Persönlicher Augenschutz - Sonnenbrillen, Sonnenschutzfilter für den allgemeinen Gebrauch und Filter für die direkte Betrachtung der Sonne" definiert physikalische (mechanische, optische usw.) Eigenschaften für Sonnenbrillen und Sonnenschutzfilter mit Nennbrechwert Null, die keine Korrektionsbrillengläser sind und die zum Schutz gegen Sonnenstrahlung für allgemeinen Gebrauch, den gesellschaftlichen sowie privaten Bereich einschließlich Autofahren und Straßenverkehr vorgesehen sind.

Mädchen mit Sonnenbrille
Credit: ASI prm

Anforderungen an Filter sind beispielsweise der Transmissionsgrad, der Brechwert der Sichtscheiben, Streulichteigenschaften, Werkstoff- und Oberflächengüte, Festigkeit, Strahlenbeständigkeit und auch Entflammbarkeit. Als "vollständige Sonnenbrillen" gelten in dieser Norm Fassungen mit Filtern, die zum Verkauf für Endverbraucher angeboten werden. Sie dürfen keine vorspringenden Stellen, scharfe Kanten oder sonstige Fehler haben, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch vermutlich den Tragekomfort beeinträchtigen oder eine Verletzung bewirken.

Damit der Brillenträger ausreichend informiert wird, sind verbindliche Angaben vorgesehen. Die Kennzeichnung soll sich entweder auf der Fassung, auf einem an der Brille befestigtem Schild oder auf der Verpackung befinden. Verpflichtend sind Identifikation des Herstellers oder Lieferanten, Kategorie des Filters nach Norm-Tabelle, Nummer und Ausgabedatum dieser Norm, Warnhinweise wie „Nicht für direkten Blick in die Sonne".

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