Künstliche Strahlung nicht harmlos
Wer seinen Teint in einem Solarium vorbräunen oder auffrischen möchte, sollte unbedingt beachten, dass eine künstliche Bestrahlung für den Körper genau so zählt wie von der Sonne und gewisse Risiken in sich birgt. Wenn eine Sonnenliege etwa überwiegend mit UV-A-Strahlung ausgestattet ist, bildet sie keine Lichtschwiele, die vor einem Sonnenbrand schützen könnte. Vielmehr täuscht hier die Sofortpigmentierung einen nicht vorhandenen Sonnenschutz vor.
Fachgerechter Betrieb
Ob der Weg ins Solarium letztlich die Gesundheit fördert oder ihr schadet, hängt davon ab, ob die künstliche Sonne auch fachgerecht benutzt wird.
ÖNORM S 1132 enthält Regeln für Betrieb und Ausstattung eines Solariums, zB. in Bräunungsstudios oder Schönheitssalons. Diese Regeln beziehen sich ausschließlich auf den Schutz vor ultravioletter Strahlung. Beispielsweise wird dem Betreiber empfohlen, die Benützer der Bestrahlungsgeräte (zB hinsichtlich Bestrahlungszeit, Gerät, Leistungseinstellung, Datum der Gerätebenutzung) nachweislich zu erfassen.
Personen, die erstmals ein UV-Bestrahlungsgerät benützen wollen, ist vorher ein Informationsblatt mit definierten Inhalten zu übergeben. Weiters hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass während der Betriebszeiten eine Person anwesend ist, die nachweislich Kenntnisse über die bei der Anwendung von UV-Bestrahlungsgeräten und bei mangelnder Hygiene auftretenden Gefahren aufweist. Dieser Nachweis ist vorzugsweise durch ein Zertifikat eines Ausbildungsunternehmens zu führen, das eine Ausbildung gemäß ÖNORM S 1131 anbietet.
Beruf Besonnungsberater
Den Kunden richtig zu beraten, ist die Aufgabe des so genannten "Besonnungsberaters". Die Ausbildung für diese Tätigkeit ist in der ÖNORM S 1131 beschrieben, der Ausbildungsinhalt muss mindestens folgende Themenbereiche umfassen:
Grundlagen der Strahlenphysik – UV-Strahlung im Solarium im Vergleich zur UV-Strahlung der natürlichen Sonne – Aufbau und Funktion der Haut und des Auges – fotobiologische Hauttypeneinteilung – Wirkungen der UV-Strahlung an der Haut und am Auge – Hygiene und Gesundheitsrisiken – Grundkenntnisse in der Akutversorgung von Verbrennungen – Gerätekunde sowie gesetzliche Rahmenbedingungen.
Eine Zertifizierung von Besonnungsberater-Ausbildungssystemen kann nach der ON-Regel ONR 191131 vorgenommen werden.
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