Wiener Wahrzeichen
Nähert man sich dem Wiener Prater, lässt sich schon von ganz Weitem das Riesenrad erblicken. Eine Fahrt mit diesem Wiener Wahrzeichen ist ein Muss und die Aussicht aus den Waggons traumhaft.
Wem bei einem Blick aus dem Fenster schwindlig wird, kann beruhigt durchatmen: Natürlich unterliegen Riesenräder, genauso wie Karusselle, Achterbahnen, Geisterbahnen, Schaukeln, Rutschen und so weiter, strengen Sicherheitsbestimmungen.
Die ÖNORM EN 13814 sorgt für die Sicherheit von „fliegenden Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks“. Sie legt grundlegende Anforderungen fest, um die Sicherheit bezüglich Entwurf, Berechnung, Herstellung, Aufstellung, Wartung, Betrieb, Überprüfung und Prüfung von fliegenden Bauten zu gewährleisten, um so das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten.
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