Trampolinspringen
Ein Spaß für die Kleinen, genauso wie für sportliche Erwachsene, ist das Trampolinspringen. Wer sich ein bisschen „austoben“ und bewegen möchte, sollte das auf einer der zwei Trampolinanlagen im Prater machen.
Sicherheitstechnisch muss man hier nur aufpassen, dass man nicht mit seinem Nachbarn kollidiert. Alle anderen Sicherheitsaspekte regelt die ÖNORM EN 13219. So müssen zum Beispiel bei Sprungtüchern, die aus Gewebegurten hergestellt sind, die Gurte miteinander vernäht sein, um bei üblichem Gebrauch ein Verschieben zu verhindern. Außerdem darf die Eindringtiefe nicht mehr als 80 Prozent der Höhe des Sprungtuchs betragen und das Sprungtuch muss danach in seine Ausgangsstellung zurückkehren.
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