Feuer frei
Ein Spaß - absolut nur für Erwachsene - ist die Schießbude. Dieses wirklich nicht ganz ungefährliche Vergnügen unterliegt der ÖNORM S 1248. Sie enthält Bestimmungen für den Bau und Betrieb von Schießbuden für Waffen mit Druckluft- oder CO2-Antrieb für Vergnügungsschießen.
Damit kein Geschoss die Schießstätte verlassen kann, muss zum Beispiel das Dach entsprechend weit über den Schützenstand reichen. Außerdem muss die Schießbude aus drei Wänden bestehen, wobei eine Längswand als Abschluss der Schießbahn dient, während die beiden Seitenwände, die mindestens 30 cm vor die Brüstung reichen müssen, den seitlichen Zutritt zum Schützenstand verhindern sollen. Die offene Seite wird von einer tischartigen Brüstung abgeschlossen, die den Schützenstand von der Schießbahn trennt und die beidseitig an die Seitenwände anschließt.
Lesen Sie weiter: Kuscheltier als Gewinn

