Kordeln an Kinderbekleidung
Nicht ganz aus den Augen gelassen werden sollte bei einem Besuch in einem Vergnügungspark oder auch nur am Spielplatz der Aspekt der Sicherheit von Kinderbekleidung. Gerade bei bewegten Fahrzeugen besteht die Gefahr, dass Kapuzenkordeln beim Ein- oder Aussteigen hängen bleiben, was beim Anfahren zu schweren Verletzungen oder Schlimmerem führen kann.
Bei jüngeren Kindern besteht die Gefahr, dass sie mit Kapuzenkordeln an Spielgeräten hängen bleiben. Damit das nicht passiert, gibt es die ÖNORM EN 14682. Sie legt fest, dass Kleidungsstücke, die für junge Kinder bestimmt sind, nicht mit Zugbändern, funktionellen Kordeln oder dekorativen Kordeln im Kapuzen- oder Halsbereich entworfen, hergestellt oder geliefert werden dürfen. Außerdem dürfen funktionelle Kordeln nicht elastisch und an keinem Ende länger als 75 mm sein.
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